Das Leitbild des Muldentaler Jugendhäuser e.V.
1. Der Muldentaler Jugendhäuser e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Er betreibt Kindertagesstätten und ist im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Schulsozialarbeit tätig.
2. Die Kindertagesstätten fördern die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. In der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind die Sozialarbeiter*innen Begleiter*innen auf dem Weg zum Erwachsenwerden. Als Unterstützer*innen und Ansprechpartner*innen agieren sie an den Übergängen zwischen Schule, Beruf, Elternhaus und Freizeit. Schulsozialarbeit arbeitet nach dem selben Ansatz und hilft aus dem Kontext Schule heraus soziale Benachteiligungen auszugleichen und individuelle Beeinträchtigungen zu überwinden.
3. In den Kindertagestätten werden Kinder nach dem Mutterschutz bis Klasse 4 betreut. Grundlage des Betreuungsangebotes ist der „Sächsische Bildungsplan für Kindertagesstätten“. In der offenen Arbeit wird Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 27 Jahren ein niedrigschwelliger Zugang zu Freizeitangeboten ermöglicht. Projekt-, Gemeinwesen- und sozialpädagogische Gruppenarbeit ergänzen das Angebot. Schulsozialarbeit begleitet einzelne Schüler*innen bedarfsgerecht auf ihrem individuellen Entwicklungsprozess. Darüber hinaus sind Projekt-, Gemeinwesen- sowie Gruppenarbeit weitere sozialarbeiterische Handlungsfelder.
4. Das Wirkungsfeld des Muldentaler Jugendhäuser e.V. wird durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§§ 1/ 9/ 11/ 13/ 14 und 22/ 24) geregelt. Territorial erstreckt sich das Betätigungsfeld auf die Landkreise Leipzig und Mittelsachsen.
5. Die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen des Vereins verfügen über eine qualifizierte Ausbildung als Erzieher*in, Heilerzieher*in, Pädagog*in und Sozialarbeiter*in. Jede Mitarbeiter*in nimmt jährlich an externen Weiterbildungen teil.
6. Regelmäßige Mitarbeiter*innen-, Team- und Dienstberatungen dienen dem fachlichen Austausch und der Information über die Träger- und Einrichtungsabläufe.
7. Die Mitarbeiter*innen des Vereins kommunizieren auf sachlicher, ehrlicher und vertrauensvoller Ebene.
8. Im Rahmen der Netzwerkarbeit wird mit den vor Ort befindlichen Kommunen, den Jugendämtern der Landkreise, Vereinen und Organisationen, die sich im unmittelbaren Betätigungsfeld befinden, kooperiert.